Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht -Antragsstellung vor Ort am 11.01.2023

Der Sächsische Flüchtlingsrat wird ab sofort eine persönliche Beratung und Antragsstellung für Chancenaufenthalt in Ostsachsen anbieten. Frau Sickert wird am Mittwoch, 11.01.2023, 9:00 – 15:00Uhr in unserem Büro, Schülerstraße 6 sein, um die Anträge auf Chancenaufenthalt mit aufzusetzen.

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Frau Sickert wird mit Klient*innen vor Ort Unterlagen prüfen und Anträge auf Aufenthalt nach § 104c AufenthG schreiben. Es sind keine Informations- veranstaltungen für Dritte zum Thema, sondern es geht um die Anträge selbst.

Antragsteller müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Voraufenthalt: Menschen, die sich zum 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen erlaubt, geduldet oder gestattet m Bundesgebiet aufgehalten haben

  • keine Verurteilung zu Straftaten: es darf keine rechtskräftige Verurteilung zu in der BRD begangener Straftaten vorliegen, die die Tagessatzhöhe von 90 Tagessätzen bzw. 50 Tagessätzen überschreiten

  • keine Identitätstäuschung: es dürfen keine wiederholt vorsätzlich falsche Angaben zur Identität oder Identitätstäuschungen vorliegen, die zur Verhinderung der Abschiebung geführt haben

Zur Beratung mitzubringen sind bitte die Duldungsbescheinigung, BAMF-Bescheid, falls vorhanden: Reisepass bzw. Kopie des Reisepasses, ggf. Angaben zu Familienangehörigen, ggf. aktueller Arbeitsvertrag, aktuelle Nachweise über Einkünfte (Lohnnachweis oder AsylbLG-Bescheid) und Sprachzertifikate sowie eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate). Bitte auch einen Corona-Mundschutz zur Beratung mitbringen. Bitte ggf. auch eine eigene Sprachmittlung mitbringen.

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