KRIEG IST KEINE LÖSUNG! DEN KRIEG IN DER UKRAINE BEENDEN - JETZT!

Der DGB verurteilt den Einmarsch und die Raketenangriffe der russischen Armee in die Ukraine aufs Schärfste. Wir schließen uns dieser Erklärung an. Genauen Wortlaut in der Anlage. Außerdem informieren wir über eine 1. Herangehensweise mit Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine nach einer Mitteilung des Sächsischen Flüchtlingsrates.

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Antwort des Sächsischen Flüchtlingsrates auf eine konkrete Anfrage aus Hoyerswerda:

- nach den bislang geltenden offiziellen Regelungen haben ukrainische Staatsangehörige die Möglichkeit für 90 Tage visafrei in die EU einzureisen; Voraussetzung ist, dass die einen biometrischen Reisepass besitzen (das ist wohl nur bei ca 4-5 Millionen Menschen der Fall, Zahl ist nicht überprüft worden)

- die Regelung ist nach wie vor in Kraft, allerdings gilt sie für einen Aufenthalt zu touristischen Zwecken, also: Urlaub

- es gab bislang eine durchgehend relativ hohe Zahl an Zurückweisungen oder Zurückschiebungen an der Grenze, häufig, weil der Einreisezweck nicht geglaubt wurde, oder weil die finanziellen Mittel nicht ausreichten, um den Lebensunterhalt für diesen Aufenthalt zu sichern

- es ist unklar, ob dies im Moment überhaupt noch eine Rolle spielt.

- die EU scheint sich darauf geeinigt zu haben, das wird derzeit relativ durchgehend so geäußert, dass klar sei, dass die EU-Staaten die humanitäre Verpflichtung haben, aufzunehmen

- kurzum: es kann davon ausgegangen werden, dass - für den Fall, dass sich Ihre Familie zur Flucht entschließt und Ihnen das gelingt, der Grenzübertritt und die Einreise in die EU zur Asylantragstellung möglich sein sollte.

- falls eine Einreise gelingt, wäre es nach den üblicherweise geltenden Regelungen so, dass der EU-Mitgliedstaat, über den die Einreise erfolgte (also: Polen, Slowakische Republik, Ungarn oder Rumänien) zuständig wäre für die Durchführung des Asylverfahrens.

- wenn eine Weiterreise nach Deutschland gelingt, wäre nach den Regelungen der Dublin-III-Verordnung dann trotzdem der Einreisestaat zuständig, es könnte zu einer Rücküberstellung in diesen Staat kommen (nach Durchführung eines Verfahrens)

- es könnte aber auch sein, dass sich demnächst die (wirtschaftlich stärkeren) EU-Staaten dazu entschließen, den potenziellen Einreisestaaten Kontingente zusichern und Geflüchtete übernehmen.

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