Mitteilung des BMI und für Heimat zur Passbeschaffung für afghanische Staatsbürger

Aufgrund von Informationen der afghanischen Botschaft ist die Beschaffung neuer Reisepässe derzeit auf absehbare Zeit nicht möglich und daher nicht zumutbar.

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Bundesministerium des Innern und für Heimat M2-20105/56#1

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit anliegender Verbalnote informiert die Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan in Berlin darüber, dass derzeit die Botschaft und die Generalkonsulate der Islamischen Republik Afghanistan in Deutschland grundsätzlich keine neuen Passanträge annehmen können. Eine Ausstellung von neuen Pässen erfolgt nur in Ausnahmefällen. Es sei nicht absehbar, wann Anträge zur Ausstellung neuer Pässe wieder entgegen genommen und bearbeitet werden können. Dies gilt auch für die Ausstellung und Korrektur von Tazkiras. Pässe können jedoch für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren verlängert werden. Aufgrund dieser Informationen der afghanischen Botschaft ist die Beschaffung neuer Reisepässe derzeit auf absehbare Zeit nicht möglich und daher nicht zumutbar.

Sofern Bescheinigungen über die Nichtausstellung von neuen Pässen den Antragstellern erteilt werden, sind diese für die Prüfung der Zumutbarkeit der Passbeschaffung heranzuziehen. In den Fällen, in denen eine Verlängerung des afghanischen Passes nicht in Betracht kommt und auch kein Ausnahmefall einer Passausstellung gegeben ist, sind die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten eines Passersatzes, wie die Ausstellung eines Ausweisersatzes oder Reiseausweises für Ausländer, zu nutzen.

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