Sozialrechtliche Regelungen bei vorübergehendem Schutz ab 1. Juni 2022

Am 1.6.2022 treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, die die Ansprüche auf unterschiedliche Sozialleistungen für Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz neu regeln. 1. Zentraler Inhalt dieser Gesetzesänderungen ist der „Rechtskreiswechsel“ für Personen mit (beantragtem)vorübergehenden Schutz vom AsylbLG ins SGB II / SGB XII. 2. Daneben gibt es für diese Gruppe auch Änderungen für andere Leistungssysteme, wie das BAföG, das Kindergeld, Elterngeld, gesetzliche Krankenversicherung usw.

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