Erneute Sammelabschiebung nach Pakistan am heutigen 8.Februar 2022

Heute fand erneut eine Sammelabschiebung von München nach Pakistan statt. Unter den Betroffenen ist auch Herr M. aus Hoyerswerda, dem eine Prüfung fehlte, um sein Studium an der BA Bautzen zu beenden.

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Laufende Abschiebung nach Pakistan:
„Mein komplettes Leben ist zerstört“ –  Abschiebung kurz vor Studienabschluss

Heute findet erneut eine Sammelabschiebung von München nach Pakistan statt. Unter den Betroffenen ist auch Herr M. aus Hoyerswerda, dem eine Prüfung fehlte, um sein Studium zu beenden. Ein weiterer Abschiebeversuch fand in der Wohnung eines Bäckers und Familienvaters aus Dresden statt.

Herr M. befand sich im sechsten Fachsemester. Es hätte eine Prüfungsleistung gebraucht, um den Bachelor of Science der Wirtschaftsinformatik zu erhalten. Sein Plan, das Duale Studium zu beenden, ist vorerst unmöglich: „Es fehlte nur noch eine Prüfung, meine Studienbescheinigung bestätigt das. Gestern habe ich noch für meine Klausur gelernt und heute werde ich abgeschoben. Mein komplettes Leben ist zerstört.“, berichtet Herr M. am Telefon - kurz danach bricht der Kontakt ab. Herr F. schreibt per SMS, dass er nicht mehr telefonieren kann und die Polizei in Dresden dessen Abschiebung zum Zielflughafen München einleitet.

Herr M. wäre ein Musterbeispiel für den geplanten Chancenaufenthalt der Ampel-Koalition gewesen. So hielt er sich bereits seit mehr als fünf Jahren im Bundesgebiet auf und hätte mit dem erreichten Studienabschluss als Fachkraft unmittelbar eine Beschäftigung ausüben können. „Würden die angekündigten Reformen der Bundesregierung bereits existieren, wäre Herr M. heute in Sicherheit. Auch eine Vorgriffsregelung des Sächsischen Innenministeriums, hätte diese Abschiebung verhindern können. Jetzt wird eine dringend benötigte Fachkraft nach jahrelanger Ausbildung abgeschoben, für alle Beteiligten ist dies eine lose-lose-Situation.“

Herr M. ist leider kein Einzelfall, immer wieder werden Berufstätige aus Sachsen, die längst angekommen sind, abgeschoben. Fast hätte diese Praxis heute Herr F. aus Dresden getroffen. Er lebt seit 2015 in Deutschland, ist inzwischen verheiratet und hat mit seiner Ehefrau ein gemeinsames Kind. Als Polizeikräfte am frühen Morgen Herr F. abschieben wollen, ist dieser bereits zum Schichtbeginn im Bäckerei-Betrieb. Hier ist er bereits einige Monate tätig und besitzt damit in naher Zukunft eine Chance auf einen Aufenthaltsstatus.

„In der bürokratischen Kälte sächsischer Abschiebepraxis, scheinen sämtliche Moralvorstellungen außer Kraft. Die Planung dieser Abschiebung nimmt neben der persönlichen Katastrophe des berufstätigen Betroffenen, auch eine mögliche Familientrennung in Kauf. Es wird Zeit für einen Leitfaden zur Rückführungspraxis, der diese Vorgänge endlich verbietet!“, erklärt Dave Schmidtke vom Sächsischen Flüchtlingsrat.  

Für ihn ist Pakistan, dessen Regierung seit Jahrzehnten Hauptquartiere der Taliban dulden, kein sicherer Staat: „Abschiebungen nach Pakistan können für religiöse Minderheiten oder Personen aus der politischen Opposition lebensgefährlich sein! Mehrfach haben wir darauf hingewiesen, wie zum Beispiel die Ahmadis durch die Regierung systematisch verfolgt werden.“, erklärt Schmidtke. Auch ein Beitrag der Deutschen Welle verdeutlicht diese institutionelle Gefahr, welche durch einen drakonischen Blasphemie-Paragrafen auch für den Rest der Bevölkerung gilt. Erst Ende Januar verurteilte ein pakistanisches Gericht eine 26-Jährige wegen einer religiösen Karikatur im WhatsApp-Status zum Tode durch Erhängen.

Kontakt:
Dave Schmidtke
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Mail: pr@sfrev.de
Tel.: 0176 – 427 286 23

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